« zurück zur Übersicht

Mai

Kein Anspruch des Nachbarn auf Sonne und Licht

Das Prinzip der Rücksichtnahme erfordert nicht, dass alle Fenster eines Hauses oder das gesamte Grundstück das ganze Jahr über optimal belichtet oder besonnt werden.

Wenn Fenster, Balkone oder Terrassen eines neuen Gebäudes den Blick auf ein Nachbargrundstück ermöglichen, ist ihre Ausrichtung nicht automatisch rücksichtslos, auch wenn der Blick in einen ruhigen Bereich des Nachbargrundstücks fällt. In bebauten Gebieten ist es üblich, dass neue Gebäude zu zusätzlichen Einsichtsmöglichkeiten führen können. Nach ständiger Rechtsprechung ist dies regelmäßig hinzunehmen.


Artikel drucken

Bitte beachten Sie: Unsere Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Aufgrund individueller Besonderheiten jedes Einzelfalls und der hier teilweise verkürzten Darstellung können diese Informationen jedoch keine persönliche Beratung ersetzen. Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt wird nicht übernommen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an!
Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch unter 09070 9698-0.

« zurück zur Übersicht