« zurück zur Übersicht

für Immobilienbesitzer

Verlängerung der Frist der Grundsteuererklärungen

Die Berechnung der Grundsteuer errechnet sich seit Jahren anhand veralteter Werte. Deswegen sollen ab 2025 neue Berechnungsgrundlagen gelten. Für diese werden aber die aktuellen Grundstückswerte benötigt, sodass alle Grundstückseigentümer in Deutschland eine Grundsteuererklärung einreichen müssen. Die ursprünglich angesetzte Frist dazu lief vom 1.7. bis zum 31.10.2022. Da es nicht gelingen wird, dass alle Erklärungen innerhalb der Frist eingehen, haben sich Bund und Länder kurz vor Ablauf der Frist geeinigt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen bundesweit einmalig bis zum 31.1.2023 verlängert wird.

Nun hat Bayern als einziges Bundesland die Frist zur Abgabe erneut verlängert. Die davon betroffenen Bürger dürfen ihre Grundsteuererklärung jetzt bis zum 30.4.2023 abgeben, ohne Säumniszuschläge zu erhalten.

Ob noch andere Bundesländer nachziehen, ist bislang nicht bekannt. Im Zweifelsfall sollte man die Erklärung möglichst zeitnah einreichen und sich nicht auf eine Fristverlängerung verlassen.


Artikel drucken

Bitte beachten Sie: Unsere Artikel wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Aufgrund individueller Besonderheiten jedes Einzelfalls und der hier teilweise verkürzten Darstellung können diese Informationen jedoch keine persönliche Beratung ersetzen. Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt wird nicht übernommen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an!
Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch unter 09070 9698-0.

« zurück zur Übersicht